Informationen zur Zertifikatspflicht

RTC Seedorf: Tennisschläger und Tennisball auf Aussenplatz

Liebe Tenniskollegen/innen

Wie Ihr wahrscheinlich bereits mitbekommen habt, hat der Bundesrat am vergangenen Mittwoch eine ausgeweitete Zertifikatspflicht angekündigt. Diese betrifft auch den RTC Seedorf.

Aus diesem Grund gelten ab Montag, 13.09.2021 bis voraussichtlich Montag, 24.01.2022 neu folgende Regeln im RTC Seedorf:

  • Tennis spielen in der Halle ist ab dem Alter von 16 Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat erlaubt (3-G Regeln). Ausnahme: Personen ab 16 Jahren, die in beständigen Gruppen regelmässig zusammen Tennis spielen, sind ebenfalls von der Zertifikatspflicht ausgenommen (als beständige Gruppe gilt ein gleichbleibender Personenkreis, welcher dem Vorstand bekannt ist).
  • Das Benutzen des Klubhauses (Bar/Restaurant) ist ab dem Alter von 16 Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat erlaubt (3-G Regeln). Sind in einem Raum ausschliesslich Personen mit Zertifikat anwesend, kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden.
  • Spieler ohne COVID-Zertifikat dürfen weiterhin auf den Aussenplätzen Tennis spielen. Um Tennisbälle im Klubhaus zu holen und beim Benutzen der Garderoben gilt Maskenpflicht.
  • Die J&S-Trainings können wie gewohnt weitergeführt werden. Es gilt keine Zertifikatspflicht, auch sind die Trainer davon ausgenommen.
  • Maximal dürfen sich in der Tennishalle und im Klubhaus 30 Personen aufhalten.

Da es für uns nicht möglich sein wird, jede Person zu kontrollieren, sind wir auf eure Fairness und Mitarbeit angewiesen. Bei Verstössen gegen die Zertifikatspflicht fallen Bussgelder für den betroffenen Spieler und den Club an! Im Wiederholungsfall kann die Anlage geschlossen werden.

Die geltenden Regeln können aus dem Schutzkonzept von Swisstennis entnommen werden: https://www.swisstennis.ch/sites/default/files/210908_de_muster_schutzkonzept_12.0_de.pdf

Bei Fragen steht euch der Vorstand gerne zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüssen
Der Vorstand